Ulrike Voß

Consulting

Förderung durch
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt durch den Europäischen Sozialfond für Deutschland.


gefördert werden
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen: Dazu zählen Technologie- und Innovations-, Außenwirtschafts-, Qualitätsmanagement, Kooperationsberatungen, Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung, Rating-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen zu allen Fragen der Unternehmensführung, Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen sowie Beratungen von Migranten und Migrantinnen.


antragsberechtigt sind
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe ab einem Jahr nach Gründung, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Beschäftigte hatten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Miolö Euro erzielten. Zu Beginn der Beratung muss das Unternehmen mindestens ein Jahr alt sein.


Zuschusshöhe beträgt
- Allgemeine und Spezielle Beratungen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50%, max. 1.500 €
- Allgemeine und Spezielle Beratungen in den neuen Bundesländern einschließlich Regierungsbezirk Lüneburg 75%, max. 1.500 €


Zuschuss kann beantragt werden
- bei der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de
- bei dem Zentralverband des Deutschen Handwerks
www.zdh.de